Musikschule Bad Radkersburg!
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1. März 2022

Musikschulunterricht ab 28. Februar 2022

Ab Montag, 28.2.2022 werden weitere COVID-Maßnahmen für Schulen zurückgenommen.
Die Musikschulen und Konservatorien sind als Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht weiterhin aufgefordert, die für Regelschulen geltenden Maßnahmen analog anzuwenden.

Im Text unterhalb sind der Erlass des BMBWF 2022-0.139.182 vom 24. Februar 2022 zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 und weitere Informationen zu den Testungen und zu Veranstaltungen abrufbar.

Es gelten wieder die Präsenzpflicht für alle Schüler/innen und die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs.

Die Maskenpflicht entfällt für Schüler/innen in den Klassen- und Gruppenräumen; außerhalb dieser Bereiche müssen Schüler/innen, die in Regelschulen Klassen bis zur 8. Schulstufe besuchen, Mund-Nasen-Schutz tragen; für Schüler/innen, die in Regelschulen Klassen ab der 9. Schulstufe besuchen, gilt außerhalb der Klassen- und Gruppenräume die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken. Für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal tritt diese Reglung ab Samstag, 5.3.2022 in Kraft. Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal muss weiterhin im gesamten Schulgebäude FFP2-Masken tragen; ausgenommen davon sind Unterrichtssituationen, in denen das Tragen einer FFP2-Maske nicht möglich ist.

Die Regelungen zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr bleiben weiterhin in Kraft: Der Ninja-Pass der Regelschulen kann von Musikschulen und Konservatorien als Nachweis akzeptiert werden. Ungeimpfte Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht in der Regelschule teilnehmen, müssen einen gültigen negativen COVID-Test vorweisen (PCR-Test; ein eventuell notwendiger zweiter Test in der Woche kann ein Antigen-Test sein).

Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Ein Plakat zu den aktuellen Gültigkeitsdauern wird im Anhang übermittelt.

Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externer Personen sowie die Kooperation mit solchen Personen oder Einrichtungen sind wieder möglich. Es gilt die 3-G-Regel. Ab 5.3.2022 müssen externe Personen nur mehr außerhalb der Klassen- und Gruppenräume FFP2-Masken tragen.

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen wieder durchgeführt werden. Dabei ist eine Risikoabwägung durchzuführen und ein Sicherheitskonzept ist zu erarbeiten. Im Anhang wird eine Checkliste übermittelt (Hinweise zu Konzerten und Musicalaufführungen auf S.5 f.).

Folgende drei Dateien können abgerufen werden durch Klick auf die entsprechende Grafik:

1. Erlass Maßnahmen Schulbetrieb ab 28.2.2022
2. Plakat Nachweise Testungen
3. Schulveranstaltungen Risikoanalyse

Dateien: